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MALLEUS MALEFICARUM (1610) – Der Hexenhammer

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MALLEUS MALEFICARUM (1610) – Der Hexenhammer

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ref: #RK00-B254

Malleus Maleficarum – Traktat der Dämonologie und der gerichtlichen Repression

Katholisches Europa, 1610

Gedruckt im Jahr 1610, fügt sich dieses Exemplar des Malleus Maleficarum in die lange Nachwirkung eines Textes ein, der am Ende des 15. Jahrhunderts verfasst wurde und im Laufe der Jahrzehnte zu einer der doktrinären und rechtlichen Grundlagen des institutionellen Kampfes gegen als dämonisch angesehene Praktiken wurde. Zu diesem Zeitpunkt ist der Malleus keine polemische Neuerscheinung mehr, sondern ein fest im intellektuellen Arsenal der kirchlichen und weltlichen Autoritäten verankerter Text, der zur Definition, Qualifizierung und rechtlichen Einordnung von Hexereivorwürfen und Bündnissen mit dem Dämon herangezogen wird.

Unter dem Titel Malleus Maleficarum — wörtlich „Der Hexenhammer“ — ist dieses Werk in der historischen Überlieferung und im kollektiven Imaginären auch als das Hexenbuch bekannt, aufgrund seiner zentralen Rolle bei der Definition und gerichtlichen Verfolgung der als dämonisch beurteilten Praktiken.

Der Band liegt in der Form eines großen In-folio vor, einem charakteristischen Format der Machtausübung, bestimmt für kollektive Konsultation und institutionellen Gebrauch. Es handelt sich weder um ein Buch für private Lektüre noch um ein Andachtsbuch, sondern um ein Werk, das dafür geschaffen wurde, aufgelegt, geöffnet, konsultiert und in einem gerichtlichen, universitären oder kirchlichen Rahmen diskutiert zu werden. Seine Größe, seine Stärke und sein Gewicht verweisen auf eine Autoritätsfunktion: Der enthaltene Text sucht nicht zu trösten oder zu schützen, sondern zu urteilen, zu klassifizieren und zu verurteilen.

Der zeitgenössische Kalbsledereinband mit erhabenen Bünden und vergoldeten Feldern weist eine tiefe und gleichmäßige Patina auf, die von einer langen und intensiven Nutzung zeugt. Das bewusste Fehlen eines sichtbaren Titels am Rücken, eine in institutionellen Bibliotheken der Zeit häufige Praxis, verleiht dem Werk einen beinahe anonymen Charakter, in dem das Buch nicht mehr als Autorenwerk, sondern als Instrument existiert. Es handelt sich um ein Arbeitsobjekt, eingebettet in ein größeres Korpus juristischer und theologischer Texte, die dazu bestimmt waren, das repressive Handeln gegenüber dem als Einbruch des Bösen in die christliche Gesellschaft Wahrgenommenen zu regeln.

Im Gegensatz zu rituellen Handbüchern für Exorzismen und Segnungen wirkt der Malleus Maleficarum nicht durch sakramentale Worte oder Riten. Er greift vorgelagert auf dem Feld des Rechts, des Verfahrens und der theologischen Argumentation ein. Er bildet den gerichtlichen Aspekt des Kampfes gegen den Dämon, dort, wo andere Bücher versuchen, ihn durch rituelle Formeln zurückzudrängen oder zu bannen. Er vertreibt das Böse nicht: er benennt es, qualifiziert es und verurteilt es.

Auf seinen Seiten entfaltet sich eine Welt, in der Angst kodifiziert ist, Verdacht zur Methode wird und das Geständnis — häufig unter Zwang erlangt — über das Schicksal von Körpern und Seelen entscheidet. Der Dämon ist hier niemals abstrakt: Er wird als aktive Präsenz gedacht, verborgen im Innersten der christlichen Gesellschaft, und der menschlichen Justiz wird die Aufgabe übertragen, als verlängerter Arm der göttlichen Gerechtigkeit zu handeln. Der Malleus begleitet somit eine Gerichtspraxis, in der Folter als Wahrheitsinstrument zugelassen ist und Repression als geistliche Notwendigkeit verstanden wird.

Durch sein Format, seine Datierung und seine Materialität bleibt dieser Malleus Maleficarum von 1610 ein zentrales Zeugnis dafür, wie das katholische Europa des frühen 17. Jahrhunderts die Repression der als dämonisch angesehenen Praktiken konzipierte und organisierte. Er fügt sich vollständig in die Geschichte der Machtbücher ein: Werke, die nicht dazu bestimmt sind, das Böse zu beschreiben, sondern der Institution zu ermöglichen, es zu benennen, einzugrenzen und zu treffen.

Bibliophile Beschreibung

In-folio-Band. Zeitgenössischer Kalbsledereinband mit erhabenen Bünden und vergoldeten Feldern, gleichmäßige Patina, alter Gebrauch, der mit einer langfristigen institutionellen Konsultation übereinstimmt. Innen in gutem Lesezustand für ein juristisches und doktrinelles Werk des frühen 17. Jahrhunderts.

Der Einband ist bewusst ohne Titel gehalten, ebenso der Rücken, gemäß einer im frühen 17. Jahrhundert in institutionellen und kirchlichen Bibliotheken weit verbreiteten Praxis. Das Werk war nicht dazu bestimmt, visuell in einem privaten Regal identifiziert zu werden, sondern durch seinen Platz innerhalb eines juristischen und theologischen Korpus erkannt zu werden.

Diese Abwesenheit einer Beschriftung verleiht dem Band einen nahezu anonymen und unpersönlichen Charakter: Das Buch behauptet sich nicht als Autorenwerk, sondern als Arbeitsinstrument und Autoritätsobjekt, eingebunden in eine Gesamtheit normativer Texte zur Rahmung des gerichtlichen und doktrinellen Handelns. Der schlichte und funktionale Einband bevorzugt Haltbarkeit und kollektiven Gebrauch gegenüber jeder Form von Zurschaustellung.

Format : in-folio
Abmessungen :
ca. 37 × 25 cm
Größe
: ca. 14.5" × 9.8"
Sprache :
Latein
Datierung
: 1610
Einband
: zeitgenössischer Kalbsledereinband mit erhabenen Bünden und vergoldeten Feldern

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