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JEAN BODIN – LA DÉMONOMANIE DES SORCIERS 1580 – Abhandlung über die Hexenverfolgung

JEAN BODIN – LA DÉMONOMANIE DES SORCIERS 1580 – Abhandlung über die Hexenverfolgung

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Grundlegende Abhandlung über die Hexenverfolgung

Juristisches Handbuch gegen die Hexerei – Frankreich, 16. Jahrhundert

Gedruckt in Paris im Jahr 1580 gehört De la Démonomanie des Sorciers von Jean Bodin zu den furchteinflößendsten Werken der gesamten westlichen Geschichte. Mehr als ein Buch handelt es sich um ein doktrinelles und juristisches Manifest, das unmittelbar dazu beitrug, die Angst vor dem Dämon zu nähren und die gewaltsame Verfolgung der Hexerei am Ende der Renaissance zu rechtfertigen.

Als einflussreicher Jurist und königlicher Berater verfasst Bodin keine abstrakte Abhandlung. Er schafft ein intellektuelles Instrument, das Richter und Magistrate von der Realität des Verbrechens der Hexerei überzeugen soll. Der Hexer wird darin als sozialer und geistlicher Feind definiert, schuldig, einen freiwilligen Pakt mit dämonischen Mächten zu unterhalten. Diese mit Strenge systematisierte Sichtweise lieferte einen rechtlichen Rahmen für die Verfolgung und Verurteilung von Tausenden Männern und Frauen, die beschuldigt wurden, unter dem Einfluss des Teufels zu handeln.

Das Werk untersucht die Natur der Dämonen, teuflische Pakte, die den Hexern zugeschriebenen Kräfte, die Mittel zu ihrer Identifizierung sowie die anzuwendenden gerichtlichen Verfahren. Bodin verteidigt darin unmissverständlich den Einsatz von Folter und exemplarischen Hinrichtungen. Durch seine intellektuelle Autorität und seine Verbreitung in Europa trug dieses Buch dazu bei, ein Klima religiösen und juristischen Schreckens zu schaffen, dessen Folgen tragisch waren.

Nach dem Vorbild des Malleus Maleficarum, das oft als sein Pendant für die kirchlichen Gerichte betrachtet wird, wurde La Démonomanie des Sorciers zu einer maßgeblichen Referenz für die zivile Justiz. Es trug dazu bei, eine systematische Gewalt gegen Personen zu legitimieren, die als Agenten des Bösen wahrgenommen wurden, in einer Zeit, in der der Dämon als aktive und gefährliche Präsenz galt.

Man kann davon ausgehen, dass Zehntausende von Menschen in einem intellektuellen Klima, das teilweise durch solche Werke geprägt wurde, vor Gericht gestellt, gefoltert oder hingerichtet wurden. Dieser Band ist daher nicht nur ein Zeugnis alter Glaubensvorstellungen: Er ist eines der Instrumente, die zu ihrer Umsetzung beigetragen haben.

Das vorliegende Exemplar bewahrt die physische Spur dieser Geschichte. Fast fünf Jahrhunderte alt, trägt es die Zeichen einer langen und bewegten Existenz. Die Fehlstellen, Ausschnitte und Beschädigungen sind nicht als bloße Mängel zu verstehen, sondern als natürliche Folgen intensiver Nutzung in einer Welt, in der diese Seiten als konkrete Referenz in ernsten Angelegenheiten dienen konnten.

Die zahlreichen alten handschriftlichen Randnotizen zeugen von einer aktiven, aufmerksamen und wahrscheinlich praktischen Lektüre. Dieses Buch wurde nicht in einem gelehrten Kabinett aufbewahrt: Es wurde geöffnet, konsultiert und über Generationen hinweg benutzt. Der alte Einband aus honigfarbenem Pergament, tief patiniert, erinnert an ein Objekt, das getragen, transportiert und in mitunter schwierigen Kontexten verwendet wurde.

So vom Lauf der Zeit gezeichnet erscheint dieser Band heute wie ein Überlebender.
Überlebender einer Welt, die von der Präsenz des Dämons besessen war, Überlebender einer Epoche, in der gedruckte Worte zu furchterregenden intellektuellen Waffen werden konnten.

Zustand und bibliophile Beschreibung

Originalausgabe, Paris, Jacques du Puys, 1580.

Titelseite fehlt.
Unvollständiger Band mit mehreren alten Fehlstellen: fehlende Blätter in verschiedenen Abschnitten (das Werk sollte etwa 252 Blätter umfassen).
Alte Ausschnitte und innere Beschädigungen.
Einige Blätter fleckig.

Zahlreiche alte handschriftliche Randnotizen.

Alter Einband aus honigfarbenem Pergament, stark patiniert, mit einer altersentsprechenden Abnutzung (nahezu 500 Jahre) und Spuren längerer Nutzung.
Schließriemen teilweise fehlend.
Band benutzt, aber noch stabil.

Format : Quart
Maße : ca. 23 × 18 cm
Size : ca. 9" × 7"
Sprache : Französisch
Datierung : 1580
Einband : altes Pergament

De la Démonomanie des Sorciers ist in vier eigenständige Bücher gegliedert, die ein wahres doktrinelles System bilden, um die Hexerei zu definieren, zu identifizieren und zu bekämpfen.

Im ersten Buch bemüht sich Jean Bodin, die Begriffe „Hexe“ und „Hexerei“ genau zu definieren. Er formuliert eine der ersten juristischen Definitionen dieses Verbrechens, das er als Handlung beschreibt, durch die jemand wissentlich mittels teuflischer Mittel etwas zu erreichen sucht. Er legt zudem eine Klassifikation der Geister dar, unterscheidet zwischen als wohlwollend und als bösartig betrachteten Mächten und zählt die den Hexern zugeschriebenen Fähigkeiten auf, insbesondere Wahrsage- oder prophetische Gaben, die durch dämonische Anrufung erlangt werden.

Das zweite Buch ist der Magie gewidmet. Bodin analysiert ihre verschiedenen Formen — sogenannte weiße oder schwarze Magie — und beschreibt Praktiken wie die Anrufung von Dämonen oder den Abschluss von Pakten mit ihnen. Er behandelt auch die Lykanthropie, den Glauben, dass bestimmte Personen sich in Werwölfe verwandeln könnten.

Das dritte Buch untersucht die Mittel zur Vorbeugung oder Bekämpfung der angeblichen Wirkungen von Hexen. Es erwähnt geistliche Schutzmaßnahmen, rituelle Heilmittel und Exorzismen, die dazu bestimmt sind, Geister auszutreiben, die als Besitz von Personen angesehen wurden.

Schließlich behandelt das vierte Buch den gerichtlichen Rahmen, der auf der Hexerei beschuldigte Personen anzuwenden ist. Bodin nimmt hier eine besonders strenge Position ein, rechtfertigt den Einsatz von Folter zur Erzwingung von Geständnissen und empfiehlt exemplarische Todesstrafen gegen diejenigen, die für schuldig befunden werden.

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